Der Geschäftsbereich Gewerbe und Wirtschaftsförderung teilt mit, dass die Vorschriften des Änderungsgesetzes über Straßentransport vom 4. Februar 2011 (GBl.: Dz.U. Nr. 48, Pos. 247) am 7. April in Kraft traten. Sie betreffen die Aufhebung der Limits für die Zahl der Lizenzen für Taxitransport.
Gemäß den genannten Vorschriften wird das Limit für die Zahl der Lizenzen für Taxitransport nicht mehr durch den Beschluss des Stadtrates begrenzt, sondern nur durch das Gesetz über Straßentransport vom 6. September 2001 (GBl.: Dz.U. Nr 125, Pos. 874 – Einheitstext in der jeweils gültigen Fassung) bestimmt. Um die Lizenz für Taxistraßentransport zu bekommen, muss der Transportunternehmer (wie bisher) ein Antrag stellen. Nach der inhaltlichen Antragsprüfung, wird die Lizenz erteilt, und zwar unabhängig von der Zahl der eingegangenen Anträge. Mehr Infos unter: www.zielona-gora.pl der Rubrik „Was und wie erledige ich in der Stadtverwaltung?“ – Lizenzen und Genehmigungen.





























